• Santhera erhält weltweite Rechte an Fipamezole

  • Ipsen behält Option auf weltweite Rechte unter bestimmten Bedingungen

Liestal, Schweiz, und Paris, Frankreich, 24. Januar 2012 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) und Ipsen (Euronext: IPN; ADR: IPSEY) geben heute die Neuverhandlung ihres Lizenzabkommens zu Fipamezole bekannt. Danach hält Santhera wieder die weltweiten Rechte an der Entwicklung und Kommerzialisierung von Fipamezole, dem ersten Präparat einer neuen Wirkstoffklasse zur Behandlung von Levodopa-induzierten Dyskinesien bei Parkinsonpatienten. Unter der neu verhandelten Vereinbarung gibt Ipsen die Rechte ausserhalb Nordamerikas und Japans und erhält im Gegenzug Meilenstein- und Umsatzbeteiligungszahlungen aus zukünftigen Einnahmen aus Lizenzabkommen und der Kommerzialisierung von Fipamezole. Ipsen behält ausserdem unter bestimmten Bedingungen eine Lizenzoption auf die weltweiten Rechte.

«Gemäss der neuen Vereinbarung mit Ipsen erhält Santhera die weltweiten Marketingrechte am Wirkstoff Fipamezole, welchen wir im Rahmen unserer Unternehmensstrategie weiter entwickeln», erklärt Thomas Meier, Chief Executive Officer von Santhera. «Kurzfristig bleibt der Fokus unserer Investitionen jedoch voll auf unser wichtigstes Medikament Catena® ausgerichtet, das wir für mehrere seltene neuromuskuläre und mitochondriale Krankheiten entwickeln. Fipamezole stellt aber weiterhin einen wertvollen Bestandteil unserer klinischen Pipeline dar.»

«Wir freuen uns, dass Santhera die weltweiten Rechte an diesem sehr wichtigen Medikamentkandidaten zurückerlangt. Mit dem neuen Abkommen kann Santhera den Wert von Fipamezole auf globaler Basis nutzen, während sich Ipsen auf die eigene klinische Entwicklungs-pipeline konzentrieren kann», kommentiert Pierre Boulud, Executive Vice-President, Corporate Strategy von Ipsen. «Wegen Überlappungen mit anderen Bewegungsstörungen bleibt Ipsen kommerziell auch auf die Parkinsonkrankheit ausgerichtet. Parkinsonpatienten, die an Levodopa-induzierten Dyskinesien leiden, warten dringend auf eine wirksame Therapie. Dank dem Engagement von Santhera könnte Fipamezole als erstes Präparat einer neuen Wirkstoffklasse eine solche Behandlung ermöglichen.»

Ipsen erwarb im September 2010 die Rechte an Fipamezole ausserhalb der USA, Kanadas und Japans für eine Vorabzahlung von EUR 13 Millionen. Unter der neuen Vereinbarung erhält Santhera die volle Kontrolle über die Entwicklung und Vermarktung von Fipamezole, während Ipsen Zahlungen beim Erreichen bestimmter Meilensteine sowie eine Beteiligung an künftigen Umsätzen erhält. Sollte Santhera das Programm an Dritte lizenzieren, steht Ipsen ein Prozentsatz dieser Einnahmen zu. Die Vereinbarung sieht zudem eine Option vor, mit der Ipsen unter gewissen Umständen zu einem späteren Zeitpunkt die exklusiven weltweiten Lizenzrechte erwerben kann. Sollte Ipsen diese Option einlösen, wird Santhera Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen von Ipsen erhalten.

Über Fipamezole

Nach Meinung vieler Fachärzte gilt Fipamezole als einer der vielversprechendsten Medikamente-kandidaten zur Behandlung von Levodopa-induzierten Dyskinesien bei Parkinsonpatienten. Der Wirkstoff ist ein Antagonist von adrenergen alpha-2-Rezeptoren und verfügt über eine neuartige Wirkungsweise. Santhera hat in zwei klinischen Phase II-Studien die Wirksamkeit und Verträglichkeit von Fipamezole zur Reduktion dieser Bewegungsstörungen nachgewiesen. Das Medikament zeigt ausserdem weiteres medizinisches Potential zur Verringerung der nach-lassenden Arzneimittelwirkung («wearing-off») von Levodopa sowie eine Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten und Aktivitäten des täglichen Lebens.

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Über Santhera

Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein auf die Entwicklung und die Vermarktung innovativer Medikamente zur Behandlung seltener neuromuskulärer und mitochondrialer Krankheiten fokussiertes Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen. Aufgrund der Seltenheit besteht bei vielen dieser Indikationen ein hoher medizinischer Bedarf. Das erste Produkt, Catena®, ist in Kanada zur Behandlung von Friedreich-Ataxie zugelassen. Die Europäische Arzneimittelbehörde prüft derzeit die Zulassung des Medikamentes bei Leber Hereditärer Optikusneuropathie. Weitere Informationen zu Santhera finden Sie unter www.santhera.com.

Catena® ist eine eingetragene Marke von Santhera Pharmaceuticals.

Über Ipsen

Ipsen ist ein globales Spezialtherapieunternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2010. Ziel von Ipsen ist es, im Gesundheitswesen führend bei Spezialtherapien für invalidisierende Krankheiten zu werden. Die Entwicklungsstrategie des Unternehmens wird von vier Franchisen getragen: Neurologie / Dysport®, Endokrinologie / Somatuline®, Uro-Onkologie / Decapeptyl® und Hämophilie. Darüber hinaus verfolgt der Konzern eine aktive Politik von Partnerschaften. Die Forschung und Entwicklung (F&E) konzentriert sich auf innovative und differenzierte technologische patientenorientierte Plattformen, Peptide und Toxine. Im Jahr 2010 beliefen sich die F&E-Ausgaben in der Summe auf über 220 Mio. Euro, mehr als 20 % des Konzernumsatzes. Der Konzern hat insgesamt fast 4500 Mitarbeiter weltweit. Die Aktien von Ipsen werden im Segment A der Euronext Paris (Aktiencode: IPN, ISIN-Code: FR0010259150) gehandelt und sind berechtigt, am "Service de Règlement Différé" ("SRD") teilzunehmen. Der Konzern gehört zum Index SBF 120. Ipsen hat ein Sponsored Level I American Depositary Receipt (ADR)-Programm eingeführt. Die ADRs werden am OTC-Markt in den Vereinigten Staaten unter dem Symbol IPSEY gehandelt. Weitere Informationen zu Ipsen stehen unter www.ipsen.com zur Verfügung.

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Disclaimer/Zukunftsgerichtete Aussagen von Santhera

Diese Publikation stellt weder ein Angebot noch eine Einladung dar, Wertschriften von Santhera Pharmaceuticals Holding AG zu erwerben oder zu zeichnen. Diese Veröffentlichung kann gewisse in die Zukunft gerichtete Aussagen über Santhera und ihre Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen beinhalten gewisse Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die zur Folge haben können, dass tatsächlich erzielte Geschäftsresultate, die finanzielle Verfassung, die Leistungsfähig­keit und die Zielerreichung wesentlich von dem abweichen, was in solchen Aussagen implizit oder explizit erwähnt ist. Leserinnen und Leser sollten diesen Aussagen daher kein übermässiges Ge­wicht beimessen; dies ganz besonders nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder Investitions­entscheiden. Santhera übernimmt keine Verpflichtung, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren.

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Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen, Ziele und Zielvorgaben basieren auf der Managementstrategie des Konzerns und dessen derzeitigen Ansichten und Annahmen. Diese Aussagen sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Wertentwicklungen oder Ereignisse wesentlich von den hier zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen. Sämtliche der vorgenannten Risiken könnten Auswirkungen auf die künftige Fähigkeit des Konzerns haben, seine Finanzziele zu erreichen. Letztere wurden unter der Annahme angemessener makroökonomischer Bedingungen auf der Grundlage der heute zur Verfügung stehenden Informationen festgesetzt.

Die Aufstellung der im vorliegenden Dokument beschriebenen Zielvorgaben erfolgte zudem ohne Berücksichtigung externer Wachstumsannahmen und potentieller künftiger Übernahmen, durch die sich diese Parameter ändern können. Grundlage für diese Ziele sind Daten und Annahmen, die nach Ansicht des Konzerns angemessen sind. Diese Zielvorgaben sind von Bedingungen und Tatsachen abhängig, die wahrscheinlich in Zukunft eintreten werden, und nicht ausschließlich von historischen Daten. Die tatsächlichen Ergebnisse können durch das Auftreten bestimmter Risiken und Unsicherheiten erheblich von diesen Zielvorgaben abweichen, besonders aufgrund der Tatsache, dass ein vielversprechendes Produkt, das sich in der frühen Entwicklungsphase oder in der klinischen Studie befindet, letzten Endes möglicherweise niemals zur Markteinführung kommt oder seine wirtschaftlichen Zielvorgaben erreicht, insbesondere aus Gründen von Regulierung oder Wettbewerb. Der Konzern muss sich dem Wettbewerb durch Generika stellen oder er könnte einem solchen Wettbewerb ausgesetzt sein, was einen Verlust von Marktanteilen bedeuten könnte.

Ferner beinhaltet der F&E-Prozess mehrere Stufen, die jeweils mit dem beträchtlichen Risiko einhergehen, dass der Konzern seine Ziele nicht erreicht und gezwungen ist, seine Anstrengungen hinsichtlich eines Produkts, in das er bedeutende Summen investiert hat, aufzugeben. Deshalb kann der Konzern nicht sicher sein, dass in den vorklinischen Studien erzielte positive Ergebnisse später bei den klinischen Studien bestätigt werden oder dass die Ergebnisse klinischer Studien für den Nachweis von Sicherheit und Wirksamkeit des betreffenden Produkts ausreichend sein werden. Auch ist der Konzern darauf angewiesen, dass Dritte einige seiner Produkte entwickeln und vermarkten, mit denen potentiell beträchtliche Lizenzgebühren erwirtschaftet werden könnten, und diese Partner könnten sich so verhalten, dass den Aktivitäten und Finanzergebnissen des Konzerns Schaden entsteht. Sofern dies nach geltendem Recht nicht vorgeschrieben ist, lehnt der Konzern ausdrücklich jede Pflicht oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen, Zielvorgaben oder Schätzungen, die in der vorliegenden Pressemitteilung enthalten sind, auf den aktuellen Stand zu bringen oder so zu überarbeiten, dass sie Änderungen von Ereignissen, Bedingungen, Annahmen oder Umständen Rechnung tragen, die Grundlage dieser Aussagen sind.

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